Lizenzvereinbarung

REDUCT® - Software-Lizenzvertrag

WICHTIGER HINWEIS

DER LIZENZVERTRAG STELLT ZUSAMMEN MIT ALLEN ANWENDBAREN ZUSÄTZEN DIE GESAMTE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (DEM "LIZENZNEHMER") UND DEM LIZENZGEBER DAR. ("REDUCT") ÜBER DAS/DIE HIERUNTER GELIEFERTE(N) PROGRAMM(E) UND DIE DOKUMENTATION DAR. DURCH DIE INSTALLATION DER PROGRAMME AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. WENN SIE DAZU NICHT BEREIT SIND, GEBEN SIE DIE UNGEÖFFNETE VERPACKUNG UND DAS GERÄT SOFORT ZURÜCK UND ERHALTEN EINE VOLLE ERSTATTUNG.

DEFINITIONEN. "Reduct" bezeichnet für die Zwecke dieses Vertrages die juristische Person der Reduct®-Gruppe, die von Reduct® NV, Molenberglei 42, B-2627, Schelle, Belgien, oder einer anderen Tochtergesellschaft der Reduct®-Gruppe als rechtmäßiger Lizenznehmer benannt wird.

"Produkt" bezeichnet jedes einzelne von Reduct hergestellte Produkt, das von einem Programm begleitet wird.

"Lizenznehmer" bedeutet Sie, eine natürliche oder juristische Person, der Reduct die Lizenz gewährt und die dafür verantwortlich ist, die vertraglichen Verpflichtungen der Lizenz einzuhalten und sicherzustellen, dass jeder, der Zugang zu den Programmen erhält, diese Verpflichtungen ebenfalls einhält.

"Verbundenes Unternehmen" bedeutet eine juristische Person, die vom Lizenznehmer kontrolliert wird, ihn kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht. Kontrolle bedeutet (i) wirtschaftliches Eigentum an mindestens fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Wertpapiere einer Kapitalgesellschaft oder einer anderen Geschäftsorganisation mit stimmberechtigten Wertpapieren oder (ii) eine fünfzigprozentige (50%) oder höhere Beteiligung an den Gewinnen und dem Kapital einer Personengesellschaft oder einer anderen Geschäftsorganisation ohne stimmberechtigte Wertpapiere.

"Dokumentation" bezeichnet die Benutzerhandbücher, die gegebenenfalls der Lieferung eines Programms beigefügt sind und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können. Die Dokumentation kann in gedruckter und/oder Online-Form und in einer oder mehreren Sprachen geliefert werden.

"Lizenzierter Benutzer" bezeichnet einen Benutzer des Programms, der vom Lizenznehmer als berechtigt bezeichnet wird, das Programm für den Systembetrieb des Lizenznehmers zu nutzen, soweit dies durch die erworbene Lizenzoption gestattet ist.

"Systembetrieb" bedeutet die Verwendung eines Programms durch den Lizenznehmer zur Interpretation von Daten, die mit einem bestimmten Produkt gewonnen wurden, das dem Lizenznehmer oder einem verbundenen Unternehmen im Namen des Lizenznehmers gehört.

"Lizenzoption" bezeichnet die spezifischen Rechte, Beschränkungen und Verpflichtungen, unter denen der Lizenznehmer ein Programm gemäß diesem Vertrag installieren und nutzen darf, einschließlich derjenigen, die sich auf die zulässige(n) Installationsart(en) beziehen, wie in Abschnitt 4 beschrieben, und einschließlich der Beschränkungen, die damit verbunden sind, dass es sich bei der Lizenz um eine "Jahreslizenz" oder eine "Produktlebenslange Lizenz" handelt, wie in Abschnitt 8 beschrieben.

"Lizenzgeber" bezeichnet die Person oder Einrichtung, die Reduct eine Lizenz für die Weiterverbreitung des geistigen Eigentums dieser Person oder Einrichtung erteilt.

"Programme" oder "Programm" bezeichnet die im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferte und lizenzierte Computersoftware, einschließlich Dokumentation, Erweiterungen und Fehlerkorrekturen. Jedes Produkt von Reduct ist ein separates Programm. Zu den Computer-Softwareprogrammen gehören unter anderem X-Traction®, X-View® und X-Query®.

"Dritte" bedeutet jede natürliche oder juristische Person, die nicht Reduct, der Lizenznehmer oder ein verbundenes Unternehmen ist.

"Wartungsdienste" sind die Dienste, die mit der Lieferung des Produkts gemäß den Lizenzbedingungen einhergehen.

LIZENZERTEILUNG.

Reduct gewährt dem Lizenznehmer hiermit, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages, eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz (die "Lizenz") zur Installation und Nutzung des Programms ausschließlich auf Computersystemen, die vom Lizenznehmer kontrolliert werden, in Übereinstimmung mit der erworbenen Lizenzoption und den damit verbundenen Bestimmungen über die zulässige Installationsart, die in diesem Vertrag enthalten sind, und ausschließlich für den Systembetrieb.

LIZENZBESCHRÄNKUNGEN.

Die Lizenz unterliegt den nachstehend aufgeführten ausdrücklichen Beschränkungen. Der Lizenznehmer darf keinen Teil der lizenzierten Programme verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen, es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich gestattet, und er darf dies auch Dritten nicht gestatten;

ein Programm ganz oder teilweise zu adaptieren, zu übersetzen, zu kopieren, nachzuahmen oder zu konvertieren, um Software zu erstellen oder zu kombinieren, deren Hauptzweck darin besteht, dieselben oder ähnliche oder erweiterte Funktionen wie die von Reduct lizenzierten Programme auszuführen oder eine Komponente der Programme für den eigenen Gebrauch, die Vermarktung oder einen anderen finanziellen Gewinn oder anderweitig zu übernehmen, zu ersetzen oder zu verbessern;

die Programme zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen; die Programme zur Unterstützung der Nutzung der Programme durch Dritte zu verwenden, die Programme auf Zeit weiterzugeben, oder die Reduct-Produkte mit nicht von Reduct gelieferter Hardware, Software, Programmen, Daten oder Spezifikationen zu betreiben oder zu verwenden, unabhängig davon, ob eine solche Kombination von Reduct empfohlen oder in der Produktdokumentation von Reduct vorgesehen ist;

die Programme zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, Zugang zu ihrer Funktionsweise oder ihrem Quellcode zu erlangen (mit Ausnahme von Dateien, die von Reduct in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden);

die Programme, eine Kopie oder einen Teil davon oder eine Lizenz oder andere Rechte daran ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Reduct zu verkaufen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vertreiben, zu verbreiten, abzutreten oder anderweitig zu übertragen (sei es durch Verkauf, Tausch, Vermietung, Schenkung oder anderweitig), es sei denn, dies ist hier ausdrücklich gestattet;

 

Urheberrechtshinweise, Hinweise auf Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken, Logos, Eigentumsrechte und/oder andere rechtliche Hinweise auf oder in Kopien der Programme zu verändern, zu entfernen oder zu verdecken;

den Namen von Reduct, Handelsnamen, Logos oder andere Warenzeichen von Reduct oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber in Werbung, Werbematerialien oder anderem Material, sei es in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form, das an Dritte verteilt wird, zu verwenden, außer in der von Reduct zur Verfügung gestellten Form, und dann ausschließlich zum Zweck der Identifizierung der Programme von Reduct;

den Zugang (direkt oder indirekt) zu den Programmen über das Web oder die Internetanwendung oder eine File-Sharing-Methode oder ein File-Sharing-System zu ermöglichen, ohne dafür eine ausdrückliche Lizenz von Reduct zu erwerben;

die Programme ganz oder teilweise zu kopieren, zum Kopieren zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu vervielfältigen, außer entweder (a) in dem Maße, wie es für ihre Installation in den Computerspeicher zum Zweck der Ausführung des Programms in Übereinstimmung mit der Lizenzoption und der/den zugehörigen zulässigen Installationsart(en) erforderlich ist, (b) wie hierin ausdrücklich gestattet;

auf Programme zuzugreifen oder sie zu nutzen, für die der Lizenznehmer derzeit keine Lizenz besitzt;

das persönliche Lizenzkennwort und/oder die Lizenzdatei an Dritte weiterzugeben oder ihre Verwendung zu gestatten, außer für die Installation und Verwendung der Programme gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen;

die Dokumentation neu zu veröffentlichen; und/oder einen Server für die Codegenerierung, Kompilierung oder andere Programme zu erstellen.

ZULÄSSIGE INSTALLATIONSART.

Die Lizenzoption erlaubt nur den eigenständigen Installationstyp Benannter Benutzer. Die Nutzung des Programms ist auf den einzelnen, benannten Benutzer beschränkt.
Die Programme dürfen auf bis zu drei einzelnen, eigenständigen Computern installiert und betrieben werden, vorausgesetzt, die Programme sind nur für die für diese Lizenz benannten Benutzer zugänglich und werden von diesen betrieben. Eine Netzwerkinstallation ist untersagt.

Die Standorte der Einzelcomputer, die vom Named User zur Ausführung der Programme verwendet werden, sind nicht beschränkt, die Computer können sich am Arbeitsplatz oder auf einem Laptop befinden. Der Lizenznehmer darf nur eine einzige natürliche Person für den Zugriff auf die Programme oder deren Nutzung im Rahmen jeder Named-User-Lizenz benennen. Der Lizenznehmer darf den Named User für ein Programm, ob vorübergehend oder nicht, höchstens viermal pro Jahr austauschen.

 

WETTBEWERBSVERBOT.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Programme, abgeleitete Formulare, generierte Formulare oder Programmbestandteile nicht zu verwenden, um seine eigene Anwendung oder die eines Dritten zu vertreiben, deren Hauptzweck nach vernünftiger Einschätzung von Reduct darin besteht, dieselben oder ähnliche Funktionen wie die von Reduct lizenzierten Programme zu erfüllen, oder die eine Komponente der Programme ersetzt. Der Lizenznehmer darf die Programme nicht anderweitig verwenden, um mit den Produkten oder Geschäften von Reduct zu konkurrieren, auch nicht durch den Vertrieb von Bibliotheken oder irgendeiner Form eines ganzen Programms oder eines Teils eines Programms, oder um Produkte und Programme von Reduct mit nicht von Reduct gelieferter Hardware, Software, Programmen, Daten oder Spezifikationen zu betreiben oder zu verwenden, unabhängig davon, ob eine solche Kombination von Reduct empfohlen wird oder in der Produktdokumentation von Reduct vorgesehen ist, deren Hauptzweck nach angemessener Einschätzung von Reduct darin besteht, mit den Produkten oder Geschäften von Reduct zu konkurrieren.

EINBEHALTUNG VON RECHTEN, TITELN UND INTERESSEN DURCH REDUCT UND SEINE LIZENZGEBER.

Die Programme bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Reduct und/oder den Lizenzgebern von Reduct, und der Lizenznehmer hat kein Recht, keinen Titel und kein Interesse daran, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Personen, denen der Zugang zu den Programmen gestattet wird, durch Anweisungen, Vereinbarungen oder auf andere Weise so zu behandeln, dass der Lizenznehmer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen kann.

LIZENZEN FÜR SOFTWARE VON DRITTEN.

Reduct hat Lizenzen für den Vertrieb bestimmter Software von Dritten erhalten. Als Bedingung für diese Lizenzen ist Reduct verpflichtet, die Software an den Lizenznehmer unter bestimmten Bedingungen weiterzugeben, die sich von den hierin enthaltenen Bedingungen für die Programme von Reduct unterscheiden oder diese ergänzen können. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er mit der Annahme dieses Vertrages auch die geltenden Bestimmungen für die Nutzung, einschließlich der Nutzungsbeschränkungen, dieser Software von Dritten akzeptiert. Der Lizenznehmer kann sich an Reduct wenden, um die aktuell geltenden Bestimmungen zu erhalten. Ein Verstoß des Lizenznehmers gegen die geltenden Bestimmungen der Lizenzbedingungen einer Drittpartei wird ebenfalls als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen.

DAUER DER LIZENZ ("LAUFZEIT").

Dieser Vertrag gilt bis zu dem früheren der beiden folgenden Fälle: (a) Kündigung durch Reduct oder den Lizenznehmer, oder (b) bis zu dem Zeitpunkt, an dem keine Programme mehr an den Lizenznehmer lizenziert werden. Für Jahreslizenzen: Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Jahreslizenz automatisch und unmittelbar nach dem entsprechenden Zeitraum von einem (1) Jahr abläuft, es sei denn, der Lizenznehmer erneuert seine Lizenz durch Zahlung der dann aktuellen Jahreslizenzgebühr. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Programme nicht mehr funktionieren, wenn der Lizenznehmer die Lizenzgebühr nicht bezahlt und keine neuen Jahrespasswörter erhält.

Für befristete Lizenzen: Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass jede befristete Lizenz automatisch unmittelbar nach dem entsprechenden Zeitraum der lizenzierten Laufzeit abläuft, es sei denn, der Lizenznehmer erneuert seine Lizenz, indem er die dann gültige Laufzeitlizenzgebühr entrichtet. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Programme nicht mehr funktionieren, wenn der Lizenznehmer die Lizenzgebühr nicht bezahlt und keine neuen Laufzeit-Passwörter erhält.

Für lebenslange Produktlizenzen: Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die lebenslange Produktlizenz für die Dauer der aktiven Nutzung des Produkts und bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Datum der letzten Kalibrierung des Produkts gemäß den Wartungsservice-Bedingungen der Lizenz gilt, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist; danach läuft die lebenslange Produktlizenz automatisch und sofort aus.

BEENDIGUNG.

Reduct ist berechtigt, diesen Vertrag und alle im Rahmen dieses Vertrages gewährten Lizenzen durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine wesentliche Bedingung dieses Vertrages verstößt, einschließlich des Versäumnisses, fällige Lizenzgebühren zu zahlen, und der Lizenznehmer diesen Verstoß nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung behoben hat. Reduct ist berechtigt, diese Vereinbarung und alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen und Bedingungen der Abschnitte 2, 3, 4, 5 und/oder 8 verstößt. Der Lizenznehmer kann diese Lizenz jederzeit und aus jedem Grund kündigen. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn diese Lizenz gekündigt wird. Bei Beendigung der Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Programme, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, unverzüglich zurückzugeben oder deren Vernichtung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

AUSFUHRKONTROLLE.

Die Programme können den US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen oder anderen (US-amerikanischen und nicht-amerikanischen) staatlichen Export- und Importgesetzen und -vorschriften unterliegen. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrages oder einer Vereinbarung mit einem Dritten dürfen die Rechte des Lizenznehmers aus diesem Vertrag weder vom Lizenznehmer noch von einem Dritten unter Verletzung solcher Gesetze und Vorschriften ausgeübt werden, noch darf dieser Vertrag an eine Partei übertragen werden, wenn dies zu einer solchen Verletzung führen würde. Die Bedingungen jeglicher Beschränkung der Nutzung, des Transfers, des Exports oder des Reexports der Programme, die von Reduct in einer Destinationskontrollerklärung oder einem anderen Dokument zum Zwecke der Exportkontrolle auferlegt werden, haben Vorrang vor den Bedingungen dieses Vertrages. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, die neuesten Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten oder anderer staatlicher Stellen einzuhalten.

STEUERN, ABGABEN, ZÖLLE.

In Ermangelung entsprechender Freistellungsbescheinigungen oder anderer schlüssiger Nachweise für die Steuerbefreiung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle anwendbaren Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwert- und sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben, Veranlagungen und staatlichen Gebühren zu entrichten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den im Rahmen dieses Vertrags erteilten Lizenzen zu zahlen sind.

ZUSAMMENSTELLUNG.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag und seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig ohne die schriftliche Zustimmung von Reduct abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Im Falle einer zulässigen Abtretung oder Übertragung dieses Vertrags sind dieser Vertrag oder die entsprechenden Bestimmungen für die Rechtsnachfolger, Testamentsvollstrecker, Erben, Vertreter, Verwalter und Abtretungsempfänger der Vertragsparteien verbindlich und kommen diesen zugute. Reduct kann dem Lizenznehmer eine Gebühr für jede erlaubte Übertragung in Rechnung stellen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

Die Programme sollten nicht als alleinige Grundlage für die Lösung eines Problems oder die Umsetzung eines Entwurfs verwendet werden, dessen falsche Lösung oder Umsetzung zu Personen- oder Sachschäden führen könnte. Wird ein Programm auf eine solche Weise verwendet, geschieht dies auf eigenes Risiko des Lizenznehmers, und Reduct und seine Lizenzgeber lehnen ausdrücklich jede Haftung für einen solchen Missbrauch ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung von Reduct und seinen Lizenzgebern für Todesfälle oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, oder für andere Angelegenheiten, für die die Haftung von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Mit Ausnahme des Vorgenannten (a) übersteigt jede andere Haftung von Reduct und seinen Lizenzgebern (sei es in Bezug auf Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder anderweitig) insgesamt nicht den Betrag, der an Reduct im Rahmen dieses Vertrags für das Programm und den Systembetrieb gezahlt wurde, auf den sich die betreffende Haftung bezieht; und (b) haften Reduct und seine Lizenzgeber nicht für indirekte oder Folgeschäden (unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren oder nicht, und einschließlich Gewinnverlust, Geschäftsverlust, Verlust von Gelegenheiten und Verlust der Nutzung von Computerhardware oder -software). In einigen Staaten ist der Ausschluss oder die Beschränkung von beiläufigen Schäden oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass der obige Ausschluss oder die Beschränkung möglicherweise nicht auf den Lizenznehmer zutreffen.

BESCHRÄNKTE GARANTIE/BEGRENZUNG DER RECHTSMITTEL.

Reduct garantiert, dass Reduct in eigenem Namen oder durch seine Lizenzgeber das Recht hat, die hierin enthaltenen Lizenzrechte zu gewähren. Reduct garantiert, dass der gelieferte Datenträger für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, oder er wird von Reduct kostenlos ersetzt. Darüber hinaus garantiert Reduct für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Lieferung oder für die Dauer der Lizenz, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, dass jede Kopie jedes Programms in allen wesentlichen Aspekten der Beschreibung der Funktionsweise des Programms in der Dokumentation entspricht. Für den Fall, dass ein Programm nicht wie zugesichert funktioniert, besteht das ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers und die einzige Haftung von Reduct im Rahmen dieser Garantie in der Korrektur oder Umgehung größerer Mängel durch Reduct innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte eine solche Korrektur oder Umgehung nicht durchführbar sein, kann Reduct nach eigenem Ermessen die betreffende Lizenz kündigen und die ursprüngliche Lizenzgebühr, die an Reduct für dieses Programm gezahlt wurde, zurückerstatten.

AUSSCHLUSS VON GARANTIEN.

Mit Ausnahme der in den Abschnitten 13 und 14 dieses Vertrages ausdrücklich genannten Garantien (oder der gesetzlich implizierten Garantien, wenn das Gesetz vorsieht, dass bestimmte Bedingungen nicht vertraglich ausgeschlossen werden können), werden alle Programme und die Dokumentation so geliefert, wie sie sind, und Reduct übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder implizierten Garantien, und der Lizenznehmer erhält keine weiteren Garantien. Reduct und seine Lizenzgeber lehnen hiermit ausdrücklich alle anderen Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen jeglicher Art in Bezug auf die Programme und die Dokumentation ab (einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Bestimmungen in Bezug auf Rechtsverletzung, Marktgängigkeit, Qualität, Genauigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder den Zweck des Lizenznehmers). Reduct lehnt auch ausdrücklich alle Gewährleistungen ab, die sich aus dem Handelsbrauch, dem Geschäftsverlauf oder der Leistungserbringung ergeben können. Mit Ausnahme der ausdrücklichen Garantien in den Abschnitten 13 und 14 dieses Vertrages werden die Programme und die Dokumentation mit allen Fehlern zur Verfügung gestellt, und das gesamte Risiko für zufriedenstellende Qualität, Leistung, Genauigkeit und Aufwand liegt beim Lizenznehmer. Reduct garantiert nicht, dass die Programme und die Dokumentation ohne Unterbrechung oder fehlerfrei funktionieren. In einigen Staaten und Ländern ist eine Begrenzung der Dauer einer stillschweigenden Garantie nicht zulässig, so dass die obige Einschränkung für den Lizenznehmer möglicherweise nicht gilt. Die Garantie in Abschnitt 14 gibt dem Lizenznehmer bestimmte gesetzliche Rechte, und der Lizenznehmer kann auch andere Rechte haben, die von Staat zu Staat und von Land zu Land variieren. Der Lizenznehmer übernimmt die Verantwortung für die Nutzung der Programme und die damit erzielten Ergebnisse.

GELTENDES RECHT; GERICHTSBARKEIT.

Die Auslegung, Durchsetzung und Auslegung dieser Vereinbarung sowie die Rechte der Parteien hieraus unterliegen in jeder Hinsicht dem belgischen Recht, ungeachtet der Bestimmungen des belgischen Rechts, und beide Parteien erklären sich mit der Zuständigkeit der Gerichte in Belgien einverstanden und stimmen der Zustellung von Klagen, Schriftsätzen und Mitteilungen im Zusammenhang mit allen vor diesen Gerichten eingeleiteten Verfahren zu. Die Parteien stimmen zu, dass ein endgültiges Urteil in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren schlüssig und bindend ist und in jeder anderen Gerichtsbarkeit vollstreckt werden kann. Soweit ein geltendes Gesetz, ein Vertrag oder eine Verordnung mit dieser Vereinbarung in Widerspruch steht, werden die widersprüchlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung nur insoweit ersetzt, als dies durch ein solches Gesetz, einen solchen Vertrag oder eine solche Verordnung erforderlich ist. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung anderweitig ungesetzlich, nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, so wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt. In jedem Fall bleibt der Rest dieses Abkommens davon unberührt. Die Parteien sind sich einig, dass das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf diese Vereinbarung keine Anwendung findet. Die Parteien sind sich ferner einig, dass der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) oder eine von einem Staat in irgendeiner Form verabschiedete Version davon (UCITA") nicht auf diesen Vertrag anwendbar ist. Soweit UCITA anwendbar ist, vereinbaren die Parteien, die Anwendbarkeit von UCITA gemäß der darin enthaltenen Opt-Out-Bestimmung(en) abzulehnen.

EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN UND PRÜFUNGSRECHTE.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Reduct unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er feststellt, dass eine oder mehrere der unter diesem Vertrag gewährten Lizenzen oder eine andere wesentliche Bedingung dieses Vertrages nicht eingehalten wurde. Um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages durch den Lizenznehmer zu bestätigen, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, Reduct zu gestatten, die Nutzung der Programme durch den Lizenznehmer zu überprüfen und Reduct Zugang zu den Einrichtungen und Computersystemen des Lizenznehmers zu gewähren sowie die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Beratern des Lizenznehmers zu ermöglichen, soweit dies von Reduct in angemessener Weise verlangt wird, um eine solche Überprüfung durchzuführen, und zwar während der normalen Geschäftszeiten und nach angemessener vorheriger Ankündigung durch Reduct. Wenn eine Prüfung ergibt, dass der Lizenznehmer eine oder mehrere Lizenzen nicht eingehalten hat und diese Nichteinhaltung ganz oder teilweise hätte vermieden werden können, wenn der Lizenznehmer zusätzliche Lizenzgebühren für die Erweiterung des Umfangs der Lizenz oder der Lizenzen gezahlt hätte, ist der Lizenznehmer verpflichtet, Reduct diese Lizenzgebühren (zu den dann gültigen Sätzen von Reduct) unverzüglich zu zahlen und zusätzlich zu den nicht gezahlten Lizenzgebühren auch die vollen Kosten einer solchen Prüfung zu erstatten.

GESAMTE VEREINBARUNG.

Dieser Vertrag und alle dazugehörigen Nachträge, einschließlich aller Dokumente, auf die darin Bezug genommen wird, sind durch Verweis in diesen Vertrag einbezogen und enthalten die gesamte Vereinbarung der Parteien und können nur durch eine schriftliche Urkunde, die von bevollmächtigten Vertretern von Reduct und dem Lizenznehmer unterzeichnet wurde, geändert oder ergänzt werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und einer vom Lizenznehmer ausgeführten Bestellung (unabhängig davon, ob diese vor oder nach diesem Vertrag ausgeführt wurde), ist dieser Vertrag maßgebend.

Fragen und Kommentare? Bitte senden Sie eine E-Mail an info@reduct.net.

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