Bedingungen und Konditionen PaaS

REDUCT® - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von  PRODUKT UND SOFTWARE-AS-A-SERVICE

1. ANGEBOT, BESTÄTIGUNG, VEREINBARUNG

(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den Erwerb und die Bereitstellung von Reduct-Software-as-a-Service ("Nutzung") (einschließlich Cloud-Software, die als Service bereitgestellt wird) und die Lieferung, den Vertrieb, die Lizenzierung, die Bereitstellung oder den Verkauf (je nach Fall) aller Produkte, Geräte und gerätebasierten Produkte oder Systeme ("Produkte"), die von Reduct NV ("Reduct") bereitgestellt werden, und sind notwendiger Bestandteil eines jeden Angebots oder Vertrags hierfür. Die Bestellung von Nutzungsdienstleistungen und/oder Produkten bei Reduct stellt die Annahme dieser Bedingungen dar, die bis zum Datum der Bestellung aktualisiert werden können. Der Begriff "Vertrag" bezeichnet jede schriftliche Vereinbarung über die Lieferung, den Vertrieb, die Zurverfügungstellung, den Verkauf oder die Lizenzierung von Produkten oder die Nutzung, die mit dem Kunden von Reduct geschlossen wird, oder jede Bestellung, die an Reduct gerichtet und von Reduct angenommen wird; und "Angebot" bezeichnet jedes von Reduct erstellte Angebot. "Vertragspartei" bezeichnet das vertragschließende Versorgungsunternehmen, den Auftragnehmer, das Ingenieurbüro und den Vermesser als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer des Versorgungsunternehmens. Reduct und die Vertragspartei werden hier einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.

(b) Die Nutzung und die Produkte können Web- oder mobile Anwendungen beinhalten, die zusätzlichen Bedingungen ("Zusätzliche Nutzungsbedingungen") oder Software, die zusätzlichen (Endbenutzer-) Softwarelizenzbedingungen ("EULAs") unterliegen können, entweder von Reduct oder einer Tochtergesellschaft oder von Dritten. Solche EULAs oder zusätzliche Nutzungsbedingungen werden zusammen mit der Web- oder Mobilanwendung bzw. der Software zur Verfügung gestellt. Sofern nicht anders in einer EULA oder zusätzlichen Nutzungsbedingungen angegeben, sind diese EULA oder zusätzlichen Nutzungsbedingungen Teil des Vertrags. Die Software wird nicht an den Kunden verkauft, sondern gemäß den Lizenzbedingungen in Abschnitt 10 unten lizenziert.

(c) Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen einer Vereinbarung oder eines Angebots haben die Bedingungen einer solchen Vereinbarung oder eines solchen Angebots Vorrang. In Bezug auf Web- oder mobile Anwendungen oder Software haben die zusätzlichen Nutzungsbedingungen oder die Bedingungen einer anwendbaren EULA Vorrang vor diesen Bedingungen.

(d) Die Ausdrücke "vereinbart", "Zustimmung", "bestätigt", "angenommen", "informiert", "notifiziert" oder "Mitteilung" sowie Dokumente oder Handlungen mit ähnlicher Bedeutung bedürfen der Schriftform, wobei "schriftlich" handschriftlich, mit der Schreibmaschine geschrieben, gedruckt oder elektronisch erstellt ist und zu einer dauerhaften Aufzeichnung führt. Der Begriff "umfasst" oder "einschließlich" wird ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der vorangehenden Wörter ausgelegt.

(e) Jede abweichende oder zusätzliche Bedingung in einem Auftrag, einer Rahmenanweisung, den Einkaufsbedingungen oder einem anderen Schreiben des Vertragspartners gilt als wesentliche Änderung dieser Bedingungen und wird ausdrücklich beanstandet und zurückgewiesen und ist unwirksam. Der Beginn der Leistungserbringung oder des Versands gilt nicht als Zustimmung zu den Bedingungen des Vertragspartners. Gewohnheitsrecht oder Handelsbräuche werden nicht zur Änderung dieser Bedingungen herangezogen.

(f) Diese Bedingungen können von Reduct durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version auf der Website geändert werden, wobei für einen Vertrag und ein Angebot die Version der Bedingungen gilt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags oder des Angebots gültig ist.

(g) Angebote von Reduct können innerhalb der im Angebot angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Angebots angenommen werden, wobei Reduct ein Angebot jederzeit ändern, zurückziehen oder widerrufen kann, bevor die Annahme eines Angebots bei Reduct eingegangen ist. Eine von einer Vertragspartei aufgegebene Bestellung gilt erst dann als endgültig oder von Reduct angenommen, wenn sie von Reduct bestätigt wurde.

(h) Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Bestellung, einschließlich der Spezifikation, der Konfiguration oder anderer Anforderungen an die Nutzung und die Produkte, der Funktionalität, der Kompatibilität und der Interoperabilität mit anderen (nicht von Reduct autorisierten) Produkten sowie der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Vertragspartner garantiert, dass die Reduct im Rahmen eines Vertrages zur Verfügung gestellten Informationen vollständig, genau und wahrheitsgemäß sind, und der Vertragspartner erkennt an, dass ein Versäumnis, Reduct vollständige, genaue und wahrheitsgemäße Informationen oder Anweisungen zur Verfügung zu stellen, die Fähigkeit von Reduct, seine Verpflichtungen zu erfüllen oder seine Rechte im Rahmen eines Vertrages auszuüben, nachteilig beeinflussen kann.

(i) Alle von Reduct erstellten Kataloge, Spezifikationen, Preisblätter oder andere ähnliche Unterlagen dienen ausschließlich der Orientierung und gelten nicht als Angebot. Reduct geht davon aus, dass diese Unterlagen zum Zeitpunkt des Drucks vollständig und korrekt sind, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Fehlerfreiheit dieser Unterlagen.

(j) Die Verwendung und die Produkte werden in Übereinstimmung mit den in den Katalogen von Reduct beschriebenen Standardfunktionalitäten, -ausführungen und -größen geliefert. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestellung des Vertragspartners und einer Zeichnung oder einem Lastenheft von Reduct ist das Lastenheft maßgebend.

(k) Annahmen, Ausschlüsse und Einschränkungen, die von Reduct in Angeboten, Verträgen oder anderweitig angegeben werden, sind für den Vertrag maßgebend und werden als Teil desselben ausgelegt und bestimmen seine Ausführung und Auslegung.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(a) Als Gegenleistung für die Lieferung, den Vertrieb, die Zurverfügungstellung, den Verkauf oder die Lizenzierung von Produkten und/oder Nutzungsdienstleistungen durch Reduct zahlt der Vertragspartner alle Preise und Gebühren ("Preise") in Übereinstimmung mit dem Vertrag und dessen Abschnitt 2. Die Preise verstehen sich in [Euro] und basieren, sofern nicht anders vereinbart, auf der "Ex Works - Reduct"-Leistung (INCOTERMS neueste Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes bestimmt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlichen Gebühren, die jetzt oder in Zukunft erhoben werden, einschließlich der von einer Regierung erhobenen Mehrwertsteuer oder ähnlicher Steuern, und Reduct kann diese dem Preis hinzufügen oder gesondert in Rechnung stellen, und der Vertragspartner wird sie Reduct auf erstes Anfordern unverzüglich erstatten.

(b) Vorbehaltlich einer Mitteilung an die Vertragspartei behält sich Reduct das Recht vor, die Preise für noch nicht gelieferte oder erbrachte Produkte und/oder Nutzungen anzupassen, um Schwankungen der Einzelkosten von mehr als fünf Prozent (5%), einschließlich Wechselkursschwankungen, Rohstoffen und anderen Herstellungs- und Vertriebskosten sowie Arbeitskosten, die zwischen dem Datum des Vertrags und der Lieferung der Produkte und/oder Nutzungen wirksam werden, Rechnung zu tragen. Hat ein Vertrag eine Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten, kann Reduct außerdem die Preise jeweils zum 1. April anpassen, um (i) die Veränderung des zuletzt veröffentlichten Erzeugerpreisindexes für das gesamte verarbeitende Gewerbe (Producer Price Index, Total Manufacturing Industries), der vom U.S. Department of Labor, Bureau of Labor Statistics, veröffentlicht wurde, im Vergleich zu den zwölf (12) Monaten zuvor zu berücksichtigen, und (ii) um Wechselkursschwankungen zwischen dem US-Dollar und dem Euro von mehr als 5% seit dem Datum eines Angebots zu berücksichtigen.

(c) Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer zuvor von Reduct angenommenen Bestellung durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen Zustimmung von Reduct; die Zustimmung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die Reduct aus dem Vertrag oder nach dem Gesetz zustehen. Wenn Reduct auf Wunsch des Vertragspartners einer solchen Bestellungsänderung oder einer Vertragsänderung zustimmt, einschließlich einer (teilweisen) Annullierung, Verzögerung oder Aussetzung, der Hinzufügung, Auslassung, Änderung, Ersetzung oder Modifizierung des Designs, der Qualität, des Standards, der Menge, des Herstellungsortes oder der Leistung (einschließlich Reihenfolge, der Produkte und/oder der Nutzung (jeweils eine "Änderung"), oder eine Änderung ist erforderlich aufgrund von (i) Änderungen der anwendbaren Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Vertragspartei oder (iv) Nichteinhaltung von

Vertragspartei von einer ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag, so hat die Vertragspartei Reduct alle Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit einer solchen Änderung entstanden sind, unverzüglich auf erstes Anfordern zu erstatten.

(d) Reduct kann dem Vertragspartner bei Lieferung der Produkte oder bei Beginn der Nutzung eine Rechnung stellen. Reduct kann verlangen: (i) Zahlung des Vertragspartners an festen Zahlungstagen; (ii) Vorauszahlung (eines Teils) des Preises; und/oder (iii) Abrechnung nach einer gesondert festgelegten Methode zur Berechnung der Lizenzgebühr, eines Zeitraums und/oder eines Meilensteins der Leistung oder einer Kombination davon. Der Vertragspartner zahlt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum netto auf das angegebene Bankkonto von Reduct. Der Vertragspartner zahlt alle fälligen Beträge an Reduct in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder (Steuer-)Einbehalt.

(e) Falls die Vertragspartei eine Zahlung nicht leistet und/oder die im Rahmen eines Vertrags zugesagte Menge am Fälligkeitstag nicht erfüllt, gilt, unabhängig davon, ob Reduct eine förmliche Zahlungsaufforderung und/oder eine Änderung der zugesagten Menge des Kunden vorgenommen hat, und zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Reduct zur Verfügung stehen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, Folgendes (i) alle von der Vertragspartei geschuldeten Beträge werden als fällige und unbestrittene, anerkannte Schuld betrachtet; (ii) die Vertragspartei zahlt Reduct Zinsen auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum, bis Reduct die vollständige Zahlung erhalten hat, in Höhe des besicherten Tagesgeldsatzes (Secured Overnight Financing Rate, SOFR), zuzüglich fünf (5) Prozent pro Jahr oder des geltenden gesetzlichen Zinssatzes, je nachdem, welcher Wert höher ist, und zahlt Reduct alle Kosten der Zahlungseinziehung, einschließlich Anwaltskosten; und (iii) Reduct kann jeden dem Vertragspartner gewährten Kredit stornieren und zu seiner Zufriedenheit verlangen, dass der Vertragspartner (zusätzliche) Sicherheiten, Vorauszahlungen oder Kautionen leistet, und kann zusätzliche bedingte Zahlungsbedingungen einführen oder die Zahlungspläne, die Berechnungsmethode für die Lizenzgebühren für frühere zugesagte Kundenmengen und/oder ausstehende zugesagte Kundenmengen ändern/beschleunigen.

(f) Reduct ist berechtigt, Beträge, die Reduct (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) dem Vertragspartner aufgrund eines Vertrags schuldet, mit Beträgen, die der Vertragspartner Reduct schuldet, oder mit vom Vertragspartner geleisteten Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verrechnen und davon abzuziehen. Falls Reduct Beträge in einer anderen Währung verrechnet, wird ein üblicher Umrechnungskurs verwendet.

3. LIEFERUNG VON PRODUKTEN; NUTZUNGSDIENSTLEISTUNGEN

(a) Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte ab Werk geliefert, und zwar in der Anlage von Reduct (INCOTERMS neueste Fassung). Reduct erbringt die im Vertrag vereinbarte Nutzung. Von Reduct mitgeteilte oder bestätigte Termine sind nur annähernd, und Reduct haftet nicht für Liefer- oder Leistungsverzögerungen und verstößt auch nicht gegen seine Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner, vorausgesetzt, Reduct unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um diese Termine einzuhalten. Im Falle einer Verspätung wird sich Reduct in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, die Produkte zu liefern bzw. die Nutzung (falls zutreffend) innerhalb eines Zeitraums zu erbringen, der in Anbetracht der Ursache der Verspätung angemessen ist; andernfalls besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Vertragspartners darin, die Bestellung für nicht gelieferte Produkte und Nutzung zu stornieren.

(b) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Transportschäden oder Fehlmengen an den Produkten sofort nach Erhalt der Produkte auf den Transportunterlagen zu vermerken, wobei er die entsprechenden Anweisungen von Reduct oder dem Transportunternehmen zu beachten hat. Alle im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte gelten als vom Vertragspartner als vertragskonform angenommen und der Vertragspartner hat kein Recht, die Annahme zu widerrufen, es sei denn, der Vertragspartner teilt Reduct innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Lieferdatum eine behauptete Nichtkonformität mit. Bei versteckten Mängeln an den Produkten muss die Vertragspartei

die oben genannte Garantie innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Vorfall, der zur Inanspruchnahme der Garantie geführt hat, und spätestens innerhalb von drei (3) Monaten nach der Lieferung geltend machen. Jede Nutzung eines Produkts durch die Vertragspartei oder ihre Kunden nach der Lieferung gilt als Annahme des Produkts durch die Vertragspartei. Reduct wird nach eigenem Ermessen und innerhalb einer angemessenen Frist Mängel beheben, indem es entweder repariert, Teile zur Verfügung stellt, fehlende Produkte ersetzt oder liefert oder den vom Vertragspartner für nicht gelieferte Produkte gezahlten Preis gutschreibt.

(c) Geringfügige Mängel werden die Abnahme der Produkte, der Nutzung oder beider durch den Vertragspartner nicht verhindern oder aussetzen, und Reduct wird diese innerhalb einer angemessenen Frist beheben. "Geringfügige Nichtkonformitäten" sind Nichtkonformitäten oder Anomalien, die den Gesamtbetrieb und die bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte oder der Nutzung in Übereinstimmung mit den Spezifikationen nicht beeinträchtigen.

(d) Reduct ist berechtigt, Änderungen am Design, den Materialien, der Passform und der Verarbeitung der Produkte vorzunehmen oder Arbeitsmethoden, Kommunikationssysteme, Software oder andere Elemente der Nutzung und der Dokumentation zu ändern, sofern diese Änderungen die Funktionalität des Produkts oder der Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt Reduct keine Garantie für die Verfügbarkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder den Output der Produkte und der Nutzung. Die Vertragspartei darf die Produkte und die Nutzung nicht für andere als die im Vertrag vereinbarten Anwendungen oder Zwecke verwenden oder sich auf sie verlassen.

(e) Die Vertragspartei erkennt ausdrücklich an, dass bestimmte Merkmale oder Funktionen der Produkte und der Nutzung von der Verfügbarkeit und dem ordnungsgemäßen Funktionieren von Drittanbietern, der Zugänglichkeit und dem Zustand bestimmter Infrastrukturen Dritter oder einer Kombination davon abhängen können, wie von Reduct angegeben, einschließlich der Bereitstellung von Energie, Datenspeicherung, Konnektivität und Kommunikationsdiensten sowie der Zugänglichkeit zu (Netzwerk-)Infrastrukturen. Diese liegen außerhalb der Kontrolle von Reduct, und Reduct übernimmt in dieser Hinsicht keine Verantwortung oder Haftung.

(f) Der Vertragspartner ist für alle Informationen, Aufträge, Anweisungen, Materialien und Handlungen verantwortlich, die direkt oder durch vom Vertragspartner beauftragte Dritte (mit Ausnahme von Subunternehmern von Reduct) im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung von Produkten oder der Nutzung durch Reduct bereitgestellt oder durchgeführt werden, und der Vertragspartner hat die Richtigkeit und Vollständigkeit aller von ihm bereitgestellten Informationen zu veranlassen und sicherzustellen. Reduct ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen zu verlassen, und zwar auch dann, wenn im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung von Reduct Datenerfassungs-, Kartierungs-, Planungs- oder Prüfungsleistungen vor Ort erbracht werden. Auf Verlangen von Reduct stellt der Vertragspartner unverzüglich alle sonstigen Informationen, Dienstleistungen oder Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die sich in seinem Einflussbereich befinden und für die vertragliche Leistung von Reduct von Bedeutung sind.

(g) Im Falle einer Verzögerung oder Unterbrechung der Lieferung von Produkten oder der Verfügbarkeit der Nutzung aus Gründen, die Reduct nicht zuzuschreiben sind, oder aufgrund einer Abweichung werden die Fristen für die Leistung von Reduct entsprechend geändert. Reduct hat (zusätzlich zu den in Abschnitt 2 (c) genannten erhöhten Kosten) Anspruch auf eine angemessene Entschädigung durch die Vertragspartei für alle Schäden und/oder Kosten, die durch eine solche Verzögerung entstehen.

(h) Enthält ein Vertrag einen (Mindest-)Lagerbestand für Reduct, so ist die Vertragspartei verpflichtet, auf erstes Anfordern von Reduct Produkte zu kaufen, die gemäß diesem Bedarf auf Lager gehalten werden.

4. VERWENDUNG VON PRODUKTEN UND NUTZUNGSDIENSTLEISTUNGEN

(a) Die Vertragspartei verwendet die Produkte und sorgt gegebenenfalls dafür, dass sie nur für den vorgesehenen Zweck und in Übereinstimmung mit allen in den folgenden Dokumenten enthaltenen Anweisungen verwendet werden

Online-Anleitungen, Handbücher, Richtlinien, Garantiebedingungen und alle anderen Bedingungen, die für solche Produkte und Nutzungen gelten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Standort, die Standortbedingungen und die von Reduct gelieferte und/oder bei der Bereitstellung der Nutzung verwendete Ausrüstung (einschließlich Verkabelung, Leitungszugang und Zustand) in gutem Zustand, instand zu halten und gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass sie vor Beschädigung und äußeren Einflüssen geschützt werden, und dies zu veranlassen und zu gewährleisten.

(b) Der Vertragspartner wird Webanwendungen, mobile Anwendungen und Software in Übereinstimmung mit den geltenden zusätzlichen Nutzungsbedingungen und/oder EULAs nutzen und gegebenenfalls dafür sorgen, dass die Endnutzer diese nutzen, und gegebenenfalls eine vollständige Sicherungskopie der installierten Software zur Verfügung halten. Im Falle eines Softwarefehlers stellt der Vertragspartner support@reduct.net Warnungen oder Fehlermeldungen zur Verfügung und unterstützt Reduct bei der Aktualisierung oder dem Ersatz von Software, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages verwendet wird.

(c) Die Vertragspartei ist nicht berechtigt, an den von Reduct gelieferten und/oder bei der Bereitstellung der Nutzung verwendeten Geräten oder Software irgendwelche Handlungen vorzunehmen (oder zuzulassen), es sei denn, es handelt sich um eine normale Nutzung in Übereinstimmung mit den Spezifikationen oder um eine anderweitige Nutzung mit vorheriger Genehmigung durch Reduct. Im Falle unzulässiger Handlungen kann Reduct die Nutzung aussetzen, bis der ursprüngliche Zustand der Geräte oder der Software wiederhergestellt ist, und dem Vertragspartner eine Abweichung in Rechnung stellen, wobei bis zur Bestätigung jegliche Garantieverpflichtung von Reduct in Bezug auf diese Nutzung entfällt. Jegliche Änderungen an Geräten oder Software, die Eigentum von Reduct (oder dessen Lizenzgebern) sind, sind ausschließlich Eigentum von Reduct (oder dessen Lizenzgebern), auch wenn diese Änderungen von oder für die Vertragspartei durchgeführt wurden.

(d) Sofern nicht ausdrücklich in der Nutzung enthalten, muss der Vertragspartner für jede Nutzung, die eine Verbindung zu einem System von einem entfernten Standort aus erfordert, auf eigene Kosten und eigenes Risiko einen externen Systemzugang für Servicepersonal von Reduct (oder dessen Subunternehmer) einrichten. Der Vertragspartner stellt bei Bedarf technisch kompetentes Personal zur Unterstützung von Reduct zur Verfügung und ermächtigt Reduct gegebenenfalls, die IT-Infrastruktur des Vertragspartners zu nutzen, um sich mit bestimmten Systemen und/oder Dienstleistungen zu verbinden und Daten mit diesen auszutauschen, um die Nutzung durchzuführen.

(e) Reduct haftet nicht für das Versagen eines seiner Produkte oder seiner Nutzung, die erwartete Leistung, den erwarteten Nutzen, die erwarteten Auswirkungen oder das erwartete Ergebnis zu erbringen, wenn dies auf Folgendes zurückzuführen ist: (i) die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die Vertragspartei; (ii) Ausfälle oder Schwankungen der elektrischen Energie; (iii) das Auslaufen/Abschalten von Konnektivitäts- und Kommunikationstechnologien; (iv) höhere Gewalt und andere ungewöhnliche äußere Einflüsse; oder (v) Abweichungen.

5. VERWENDUNG; DOKUMENTATION

(a) Wenn dies Teil der Nutzung ist, erbringt Reduct Mapping-Dienstleistungen und entwirft Mapping-Produkte in Übereinstimmung mit den von den Parteien schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Sofern nicht anders vereinbart, liegen alle Rechte des geistigen Eigentums (wie in Abschnitt 10 (a) definiert) an den aus der Nutzung resultierenden Leistungen ausschließlich bei Reduct oder einem von Reduct beauftragten Unternehmen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese ohne vorherige Zustimmung von Reduct zu nutzen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder weiterzugeben, wobei Reduct diese Zustimmung unter bestimmten Bedingungen, einschließlich der Zahlung einer angemessenen Gebühr, erteilen kann.

(b) Die gesamte von Reduct im Zusammenhang mit den Produkten und der Nutzung zur Verfügung gestellte Dokumentation, einschließlich aller Benutzerhandbücher oder Anleitungen, Kataloge, Spezifikationsblätter, Daten, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe, Quellcodes oder sonstiger von Reduct erhaltener oder von Reduct erstellter Dokumente oder Informationen in jeglicher Form, einschließlich elektronischer oder gedruckter Form ("Dokumentation"), verbleibt im Eigentum von Reduct. Die Dokumentation wird nicht an die Vertragspartei verkauft, sondern gemäß den Lizenzbedingungen in Abschnitt 10 unten lizenziert. Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Rechte des geistigen Eigentums an der Dokumentation bei Reduct oder einem von Reduct beauftragten Unternehmen.

Ernennung. Die Vertragspartei darf die Dokumentation nur in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verwenden, veröffentlichen, kopieren oder weitergeben.

6. INSTALLATION; DIENSTLEISTUNGEN VOR ORT

Dieser Abschnitt findet Anwendung, wenn Reduct (oder sein Subunternehmer) Leistungen an einem Standort erbringt, der sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Vertragspartners befindet.

(a) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die Vorbereitungsarbeiten und die Vorbereitungen auf der Baustelle in Übereinstimmung mit den von Reduct festgelegten Anforderungen rechtzeitig abgeschlossen werden. Die Vertragspartei muss vor dem vereinbarten Beginn der Nutzung und in einer Weise, die es Reduct ermöglicht, die Arbeiten so effizient wie möglich und innerhalb der vereinbarten Fristen auszuführen, (und muss dies gegebenenfalls veranlassen und sicherstellen): (i) die Standortbedingungen (einschließlich der Infrastruktur) bereitzustellen und aufrechtzuerhalten; (ii) alle erforderlichen Informationen, Anweisungen, Inspektionen, Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse zu erteilen und Reduct über die Lage von Kabeln, Stromleitungen, Wasserrohren oder Ähnlichem zu informieren, einschließlich Gutachten, die die physischen Eigenschaften, rechtlichen Beschränkungen und die Lage der Versorgungseinrichtungen auf dem Gelände beschreiben; (iii) Zugang zur Baustelle zu gewähren, einschließlich der Verkehrsregelung, falls zutreffend; und (iv) Reduct alle Materialien, Werkzeuge, Konstruktionen und andere Einrichtungen, einschließlich der Anschlussmöglichkeiten, sowie alle anderen angemessenen Hilfestellungen genau und rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten für Reduct zur Verfügung zu stellen, alles in Übereinstimmung mit geltendem Recht, einschließlich aller geltenden Gesundheits- und Sicherheits-, Elektro-, Bau- und Konstruktionsvorschriften.

(b) Der Vertragspartner darf Reduct erst dann auf die Baustelle rufen, wenn die Verpflichtungen gemäß § 6 a) zufriedenstellend erfüllt sind. Bei Wartezeiten von mehr als (4) Stunden an einem Tag kann Reduct den Termin verschieben und dem Vertragspartner einen vollen Arbeitstag für die betreffenden Ressourcen in Rechnung stellen. Der Vertragspartner stellt voll qualifizierte Vertreter zur Verfügung, die Reduct bei Bedarf während der Arbeiten vor Ort unterstützen.

7. RISIKO UND TITEL

(a) Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Produkte geht mit der Lieferung durch Reduct an den Vertragspartner gemäß den geltenden INCOTERM auf den Vertragspartner über.

(b) Das rechtliche Eigentum an den Produkten und/oder Dienstleistungen geht erst dann auf den Vertragspartner über, wenn Reduct die vollständige Zahlung für diese Produkte und/oder Dienstleistungen erhalten hat und, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, Reduct die vollständige Zahlung aller anderen Beträge erhalten hat, die der Vertragspartner aufgrund eines anderen Vertrags mit Reduct (oder einem seiner verbundenen Unternehmen) schuldet. Solange das rechtliche Eigentum an den von Reduct (oder seinem Subunternehmer) bei der Erbringung der Dienstleistungen gelieferten und/oder verwendeten Produkten und sonstigen Geräten nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, ist der Vertragspartner verpflichtet: (i) die Produkte nicht an Dritte zu veräußern, zu übertragen oder zu verpfänden oder ihnen irgendwelche Rechte oder Eigentumsrechte an den Produkten einzuräumen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit und gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt; und (ii) sicherzustellen, dass die Produkte als Produkte von Reduct erkennbar bleiben. Im Falle eines Verstoßes durch den Vertragspartner kann Reduct verlangen, dass der Vertragspartner alle Produkte, die noch nicht in sein Eigentum übergegangen sind, auf seine Kosten an Reduct zurückgibt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, voll und ganz mit Reduct zusammenzuarbeiten, um Reduct die Abholung dieser Produkte zu ermöglichen und Reduct (oder seinem Vertreter) freien Zugang zu dem Ort zu gewähren, an dem sich die Produkte und andere von Reduct (oder seinem Subunternehmer) bei der Erbringung der Dienstleistungen gelieferte und/oder verwendete Ausrüstung befinden.

8. GEWALTSAME ÜBERGRIFFE

Reduct haftet nicht für Verstöße, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, wird die Leistung von Reduct für die Dauer dieses Ereignisses ausgesetzt. "Höhere Gewalt" bedeutet alle Umstände oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Reduct liegen.

die Reduct vernünftigerweise kontrollieren kann, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht, und aufgrund derer Reduct seine Verpflichtungen nicht in angemessener Weise erfüllen oder ausführen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen (einschließlich Erdbeben, Blitzschlag, Wirbelsturm, Taifun, Überschwemmung oder vulkanische Aktivitäten oder extreme Wetterbedingungen), Streiks, Streiks, Aussperrungen, Krieg, Terrorismus, politische Verhältnisse, innere Unruhen, Aufstände, Sabotage, Vandalismus, branchenweite Engpässe, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Störung oder Verlust der Stromversorgung, Cyber-Angriffe und Hacking oder Nichterfüllung durch Lieferanten von Reduct oder durch andere Dritte, von denen die Dienstleistungen abhängen (einschließlich Konnektivitäts- und Kommunikationsdienste). Dauert ein Ereignis höherer Gewalt über einen Zeitraum von zwei (2) aufeinanderfolgenden Monaten an (oder ist dies nach vernünftigem Ermessen von Reduct zu erwarten), ist Reduct berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass eine Haftung gegenüber der Vertragspartei besteht.

9. BESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

(a) In den meisten Fällen werden die Produkte von Reduct im Rahmen einer beschränkten Standardgarantie geliefert, vertrieben, zur Verfügung gestellt, verkauft oder lizenziert, die entweder dem Produkt beiliegt oder auf der Website von Reduct als Standardgarantie für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Produktanwendung (Verwendung) veröffentlicht ist und die die beschränkte ausdrückliche Garantie des Herstellers ist, die dem Produkt entspricht (die "Standardproduktgarantie"). Für jedes von Reduct gelieferte, vertriebene, zur Verfügung gestellte, verkaufte oder lizenzierte Produkt, für das keine Standard-Produktgarantie gilt, garantiert Reduct lediglich, dass die Produkte für ein (1) Jahr ab Lieferung an den Vertragspartner frei von Mängeln sind. Ein "Mangel" (oder "defekt") bedeutet in Bezug auf das Produkt, dass ein Produkt einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, der dazu führt, dass das Produkt nicht in Übereinstimmung mit den von Reduct angegebenen Spezifikationen funktioniert.

(b) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, übernimmt Reduct keine Garantie für Produkte von Dritten, für Produkte, die nicht mit der Marke Reduct oder mit Marken im Besitz von Reduct gekennzeichnet sind, sowie für Software, Anwendungen oder Dienstleistungen von Dritten.

(c) Die Vertragspartei erkennt an, dass EULAs oder zusätzliche Nutzungsbedingungen die Gewährleistungsfrist für Software (einschließlich Web- oder Mobilanwendungen) begrenzen können.

(d) REDUCT GARANTIERT, dass die VERTRAGLICHEN DIENSTLEISTUNGEN IN EINER ARBEITSMÄSSIGEN ART UND WEISE ERBRINGT WERDEN, DIE DEN ALLGEMEINEN ANERKANNTEN INDUSTRIESTANDARDS ENTSPRICHT. REDUCT ÜBERNIMMT KEINE WEITERE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINE GARANTIE FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE HANDELSÜBLICHKEIT. REDUCT ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DER BETRIEB DES REDUCT-PRODUKTS UND DIE NUTZUNG DES PRODUKTS OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI SIND. REDUCT IST IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR VERZÖGERUNGEN BEI DER NUTZUNG VON DIENSTLEISTUNGEN. DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES VERTRAGSPARTNERS UND REDUCTS GESAMTE HAFTUNG FÜR EINE VERLETZUNG DIESER GARANTIE BESTEHT DARIN, DIE NUTZUNGSDIENSTLEISTUNGEN NEU ZU ERBRINGEN, ODER, FALLS REDUCT NICHT IN DER LAGE IST, DIE NUTZUNGSDIENSTLEISTUNGEN WIE GARANTIERT NEU ZU ERBRINGEN, HAT DER VERTRAGSPARTNER DAS RECHT, DIE ANTEILIGEN GEBÜHREN ZURÜCKZUFORDERN, DIE ER AN REDUCT FÜR DIE NICHT KONFORMEN NUTZUNGSDIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT.

(e) Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss der Vertragspartner Reduct unverzüglich über den behaupteten Verstoß bei der Erbringung der Nutzungsdienstleistungen informieren.

(f) Im Falle eines vermeintlichen Produktmangels hat der Vertragspartner den Mangel unverzüglich zu melden und gegebenenfalls seine Unterlieferanten zu veranlassen und sicherzustellen, dass sie den Mangel vor Ablauf der Gewährleistungsfrist melden. Entscheidet Reduct nach eigenem Ermessen, dass ein Gewährleistungsanspruch berechtigt ist, wird Reduct innerhalb einer angemessenen Frist nach eigenem Ermessen die mangelhaften Produkte reparieren oder durch neue oder ähnliche Produkte ersetzen.

Reparaturen, Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen verlängern oder erneuern die geltende Gewährleistungsfrist nicht. Die Vertragspartei muss die Zustimmung von Reduct zu den Spezifikationen der Tests einholen, die sie durchführen will, um festzustellen, ob ein Defekt vorliegt. Von Reduct gelieferte Ersatzprodukte können geringfügige Abweichungen im Design und/oder in den Spezifikationen aufweisen, die die Funktionalität des ersetzten Produkts nicht beeinträchtigen. In Bezug auf die ersetzten Produkte kann Reduct nach eigenem Ermessen entweder das Eigentum an den ersetzten Produkten geltend machen und den Vertragspartner auffordern, diese an Reduct zurückzugeben.

(g) Jegliche Entschädigungs- und Gewährleistungsverpflichtungen von Reduct im Rahmen eines Vertrags sind an folgende Bedingungen geknüpft: (i) dass die Produkte ordnungsgemäß gelagert, installiert, benutzt, betrieben und gewartet werden, und zwar in Übereinstimmung mit den Benutzerhandbüchern, Garantierichtlinien und anderen Anweisungen oder Bedingungen, die Reduct dem Vertragspartner mitgeteilt hat; (ii) dass der Vertragspartner während des Garantiezeitraums genaue und vollständige Aufzeichnungen über den Betrieb und die Wartung führt und Reduct Zugang zu diesen Aufzeichnungen gewährt; und (iii) dass keine Komponenten geöffnet, demontiert, entsiegelt, verändert oder zu einem größeren oder kleineren Ganzen zusammengebaut wurden, ohne dass dies in den oben genannten Spezifikationen festgelegt wurde, oder wenn der Schaden aufgrund von Ursachen außerhalb des Produkts entstanden ist. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zum Erlöschen der Garantie. Reduct ist nicht verantwortlich für Umwelt- oder Belastungstests. Die in diesem Abschnitt 9 vorgesehene Garantie gilt nicht für Schäden oder Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt oder durch Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, abnormale Nutzung, korrosive Umgebungen, Vernachlässigung, Aussetzung oder eine Nutzung oder Installation entstehen, die gegen die von Reduct vorgeschriebenen Anweisungen oder Beschränkungen oder gegen geltende Normen oder Vorschriften verstößt.

(h) Die Freistellungs- und Gewährleistungsverpflichtungen von Reduct aus einem Vertrag begründen für sich genommen keine Haftung gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit. Nichts in einem Vertrag ist so auszulegen, dass es eine Verpflichtung, einen Sorgfaltsstandard oder eine Haftung gegenüber Personen oder Dritten begründet.

(i) Falls ein Rückruf, eine Nachrüstung, eine Aktualisierung, eine Rücknahme oder eine andere Abhilfemaßnahme in Bezug auf ein Produkt erforderlich ist, wird die Vertragspartei in vollem Umfang kooperieren und die von Reduct geforderte Unterstützung leisten. Die Vertragspartei hat genaue Bücher und Aufzeichnungen zu führen, um die Rückverfolgbarkeit der Produkte im Falle eines Produktrückrufs oder anderer Abhilfemaßnahmen zu gewährleisten.

(j) VORAUSGESETZT DER AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN, DIE IN DER VEREINBARUNG GESCHRIEBEN SIND, UND VORAUSGESETZT DES ANWENDBAREN RECHTS, BESTIMMEN DIE VOLLSTÄNDIGE HAFTUNG VON REDUCT UND SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT FEHLERHAFTEN PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, WANN DER FEHLER AUFTRITT UND OB EIN ANSPRUCH, WIE AUCH IMMER BESCHRIEBEN, AUF VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, ENTSCHÄDIGUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUSSERVERTRAGLICHER HAFTUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHT, UND ERSTRECKT SICH NUR DIREKT AUF DIE VERTRAGSPARTEI UND NICHT AUF DRITTE, EINSCHLIESSLICH DER KUNDEN, AGENTEN ODER VERTRETER DER VERTRAGSPARTEI. REDUCT SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIE GEGEN VERLETZUNG ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER VOM VERTRAGSPARTNER ODER ENDVERBRAUCHER BEABSICHTIGT IST. EIN WESENTLICHER ZWECK DER BESCHRÄNKTEN, AUSSCHLIESSLICHEN HAFTUNG UND RECHTSMITTEL IM RAHMEN DER GARANTIE IST DIE RISIKOVERTEILUNG ZWISCHEN REDUCT UND DEM VERTRAGSPARTNER, DIE SICH IN DEN PREISEN WIDERSPIEGELT.

10. RECHTE AN SOFTWARE, DOKUMENTATION UND GEISTIGEM EIGENTUM

(a) Vorbehaltlich der Erfüllung aller Verpflichtungen des Vertragspartners aus dem Vertrag und diesen Bedingungen umfasst die Lieferung von Produkten und/oder Nutzungsdienstleistungen (einschließlich der in Produkte oder Nutzungsdienstleistungen eingebetteten Software) eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare beschränkte Lizenz

(ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen) an die Vertragspartei aus allen Rechten des geistigen Eigentums (einschließlich Patenten, Gebrauchsmustern, eingetragenen und nicht eingetragenen Geschmacksmustern, Urheberrechten, Datenbankrechten, Marken, Domainnamen, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, Halbleiter-IC-Topographierechten und allen Registrierungen, Anmeldungen, Erneuerungen, Erweiterungen, Kombinationen, Teilungen, Fortsetzungen oder Neuauflagen der vorgenannten Rechte, zusammenfassend: "IPR") von Reduct in dem begrenzten Umfang, in dem diese IPR in den erworbenen Produkten oder Nutzungsdienstleistungen verkörpert oder eingebettet sind, die Produkte (einschließlich der Dokumentation) in der von Reduct gelieferten, vertriebenen, zur Verfügung gestellten, verkauften oder lizenzierten Form zu nutzen und/oder, im Falle von Nutzungsdienstleistungen, die Nutzungsdienstleistungen (einschließlich der Dokumentation) während der Laufzeit des jeweiligen Vertrags in Übereinstimmung mit der jeweiligen Beschreibung der Nutzungsdienstleistungen zu nutzen. Der Vertragspartei oder einem Dritten werden keine Rechte an geistigem Eigentum übertragen, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Vertrags oder dieser Bedingungen gewährt werden.

(b) In Bezug auf (eingebettete) Software oder andere Anwendungen, die dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, ist es dem Vertragspartner untersagt und er darf es Dritten nicht gestatten,: (i) zu kopieren, zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (ii) diese Software oder andere Werke abzutreten, unterzulizenzieren, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, offenzulegen oder anderweitig verfügbar zu machen; (iii) diese Software mit anderer Software zusammenzuführen oder in diese einzubauen (iv) ohne Genehmigung von Reduct den Quellcode oder die algorithmische Natur der Software zurückzuentwickeln (Reverse Assemble), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder die algorithmische Natur der Software abzuleiten oder Sicherheitsmaßnahmen in der Software zu dekodieren, zu entschlüsseln oder zu neutralisieren oder den Schutz der Software zu entfernen oder zu umgehen; (v) eine Handlung in Bezug auf die Software in einer Art und Weise vorzunehmen, die es erforderlich machen würde, dass die Software oder ein davon abgeleitetes Werk unter den Open-Source-Bedingungen lizenziert wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) die Kombination der Software oder eines davon abgeleiteten Werks mit Open-Source-Software durch Einbindung oder Verknüpfung oder auf andere Weise; oder (b) die Verwendung von Open-Source-Software, um ein von der Software abgeleitetes Werk zu erstellen, wobei "Open-Source-Software" jede Software bezeichnet, die unter Open-Source-Lizenzbedingungen lizenziert ist, die als Bedingung für die Nutzung, Änderung oder Verbreitung eines Werks verlangen: (1) die Bereitstellung des Quellcodes oder anderer Materialien, die für Änderungen bevorzugt werden, oder (2) die Erlaubnis, abgeleitete Werke zu erstellen, oder (3) die Wiedergabe bestimmter Hinweise oder Lizenzbedingungen in abgeleiteten Werken oder in der begleitenden Dokumentation, oder (4) die Gewährung einer gebührenfreien Lizenz an eine Partei, die Rechte des geistigen Eigentums an dem Werk oder an einem Werk hat, das das Werk enthält, mit ihm kombiniert ist, es benötigt oder anderweitig auf ihm basiert.

(c) Der Vertragspartner erkennt an, dass Dritte Eigentümer von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den Produkten oder Nutzungsdienstleistungen sein können. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Schutzrechtslegenden von Reduct oder seinen Drittanbietern in der von Reduct zur Verfügung gestellten Software oder Dokumentation ohne Änderungen zu reproduzieren.

(d) Reduct steht es frei, Ideen, Vorschläge, Rückmeldungen oder Empfehlungen des Vertragspartners an Reduct in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen ("Feedback") in jeglicher Form zu nutzen, ohne dass der Vertragspartner dafür Lizenzgebühren oder andere Gegenleistungen zu entrichten hat. Reduct ist Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte am Feedback. Reduct ist berechtigt, die aus der Erbringung der Dienstleistungen resultierenden Ergebnisse, Leistungen und Kreationen für seine eigene Werbung oder für kommerzielle und verkaufsfördernde Zwecke zu nutzen.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(a) DIE HAFTUNG VON REDUCT UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DER AUSSCHLIESSLICHE SCHADENSERSATZ DER VERTRAGSPARTEI FÜR ALLE ANSPRÜCHE JEGLICHER ART, DIE DURCH DAS REDUCT-PRODUKT UND DEN NUTZUNGSDIENST ENTSTANDEN SIND ODER DIESE BETREFFEN ODER ANDERWEITIG IM RAHMEN EINER VEREINBARUNG, EINSCHLIESSLICH ENTSCHÄDIGUNGEN, STRAFEN ODER PAUSCHALIERTEN SCHADENSERSATZ ("ANSPRÜCHE"), SIND AUSDRÜCKLICH AUF DIE GESAMTEN NUTZUNGSGEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE REDUCT GEMÄSS DER GELTENDEN

SERVICEPROGRAMM IM FALLE VON NUTZUNGSSERVICEPROGRAMMEN OHNE ANWENDBARE NUTZUNGSSERVICEZEITRÄUME. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL. IN EINIGEN STAATEN ODER GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG. IN EINEM SOLCHEN FALL GELTEN DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN NUR IN DEM UMFANG, DER NACH DEM GELTENDEN RECHT ZULÄSSIG IST.

UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN GILT NICHTS IN DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALS BESCHRÄNKUNG ODER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG EINER DER PARTEIEN FÜR (i) BETRUG ODER BETRUGSWEISE FALSCHE ANGABEN ODER (ii) TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, INSOWEIT DIESE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT DER BETROFFENEN PARTEI VERURSACHT WURDEN UND AUSSCHLIESSLICH IN DEM NACH ANWENDBAREM RECHT ERFORDERLICHEN UMFANG.

(b) Reduct haftet unter keinen Umständen für entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen, Datenverluste, Rufschädigung, Verlust des Firmenwerts, indirekte, zufällige, strafende, besondere oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese Schäden auf einer unerlaubten Handlung, einer Garantie, einem Vertrag oder anderweitig beruhen - selbst wenn Reduct über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde oder sich dessen bewusst ist.

(c) Um einen gültigen Anspruch geltend machen zu können, muss die Vertragspartei Reduct innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Ereignisses, das den Anspruch begründet, über einen solchen Anspruch unterrichten, und jede Klage im Zusammenhang mit einem Anspruch muss innerhalb eines (1) Jahres nach dem Datum dieser Unterrichtung eingereicht werden. Ansprüche, die nicht in Übereinstimmung mit dem vorstehenden Satz erhoben oder eingereicht werden, sind null und nichtig.

12. VERTRAULICHKEIT

Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle technischen, kommerziellen und finanziellen Informationen, einschließlich des Angebots und der (Preis-)Bedingungen, anderer Daten, die dem Vertragspartner von Reduct offengelegt wurden, sowie alle Rückmeldungen vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und sie nicht für andere Zwecke als die von den Parteien vereinbarten und im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder dem Vertrag zu verwenden.

13. EXPORT-/IMPORTKONTROLLEN

(a) Bestimmte Transaktionen von Reduct können Export- oder Importkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen, die den (Re-)Export oder die Weitergabe von bestimmten Gütern an bestimmte Länder, Körperschaften oder Personen verbieten oder einschränken, wie z.B. die Gesetze und Vorschriften der UN, der EU und der USA ("Exportvorschriften"). Die (Wieder-)Ausfuhr oder der Transfer von Produkten sowie technische Hilfe, Schulungen, Investitionen, Finanzierungen, finanzielle Unterstützung, Vermittlung und Lizenzierung von Technologie unterliegen in jeder Hinsicht den geltenden Ausfuhrbestimmungen und der Zuständigkeit der für die Ausfuhrbestimmungen zuständigen Behörden. Ist für eine solche (Re-)Ausfuhr oder Weitergabe eine Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erforderlich oder ist sie gemäß den Ausfuhrbestimmungen anderweitig verboten oder eingeschränkt, kann Reduct nach eigenem Ermessen seine Verpflichtungen gegenüber der Vertragspartei bis zur Erteilung einer solchen Genehmigung oder für die Dauer von Beschränkungen oder Verboten aussetzen oder den Vertrag (bzw. den betreffenden Teil des Vertrags) kündigen, ohne dass dadurch eine Haftung entsteht.

(b) Die Vertragspartei ist verpflichtet, alle Exportkontrollbeschränkungen gegenüber Dritten einzuhalten, wenn die Produkte (re)-exportiert oder an Dritte weitergegeben werden. Auf Verlangen von Reduct und falls dies in den geltenden Ausfuhrbestimmungen vorgeschrieben ist, informiert die Vertragspartei Reduct über jede (Wieder-)Ausfuhr oder Weitergabe der Produkte, um die Ausfuhrbestimmungen und alle anderen für den Verkauf der Produkte geltenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit der Produkte, die für Reduct gelten können. Die Vertragspartei darf keine Erklärung oder Bescheinigung zur Unterstützung von restriktiven Handelspraktiken oder Boykotten abgeben.

14. ZUSTELLUNG

(a) Die Vertragspartei darf ohne vorherige Zustimmung von Reduct weder den Vertrag noch ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten.

(b) Reduct ist berechtigt, seine Verpflichtungen und Rechte (einschließlich Forderungen) aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Vertragspartners - und falls eine solche Zustimmung nach geltendem Recht erforderlich ist, wird sie hiermit erteilt - ganz oder teilweise an ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Dritten zu übertragen, abzutreten, zu verkaufen, zu novatisieren oder einen Untervertrag abzuschließen; in diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Bemühungen von Reduct zu unterstützen, einschließlich der Bereitstellung relevanter Informationen, der Ausfertigung von Dokumenten und der Leistung von Zahlungen an Konten oder Dritte, wie von Reduct mitgeteilt.

15. EINHALTUNG VON GESETZEN; BEKÄMPFUNG VON BESTECHUNG

(a) Die Vertragspartei hält sich jederzeit an alle geltenden lokalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption und der Ausfuhrbestimmungen, und ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspartner diese einhalten. Dementsprechend hat die Vertragspartei ihre Geschäfte ehrlich zu führen und sich nicht an Bestechungs- oder Korruptionshandlungen zu beteiligen.

(b) Erhält Reduct Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Verpflichtung gemäß Buchstabe a), so arbeitet die Vertragspartei mit Reduct zusammen und stellt ihr alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit Reduct diese Anhaltspunkte überprüfen kann; im Falle eines begründeten Verdachts findet Abschnitt 17 Anwendung.

16. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

(a) Die Vertragsparteien halten alle geltenden Gesetze, Regeln und/oder Vorschriften über die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter und/oder Angestellten sowie die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit in der Umgebung ein. Die Vertragspartei sorgt dafür, dass ihre Mitarbeiter, Beauftragten, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer dem Personal und anderen Vertretern ein sicheres Arbeitsumfeld bieten, und ergreift die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Verhütung von Unfällen auf der Baustelle und zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit des Personals auf der Baustelle erforderlich sind. Die Vertragspartei informiert das Personal rechtzeitig über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und unterrichtet Reduct über alle geltenden standortspezifischen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen und -verfahren. Reduct hat das Recht, aber nicht die Pflicht, von Zeit zu Zeit die anwendbaren Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltdokumente, -verfahren und -bedingungen auf der Baustelle zu überprüfen und zu kontrollieren.

(b) Die Vertragspartei stellt sicher, dass auf der Baustelle keine Gefahrstoffe vorhanden sind. Falls Gefahrstoffe vorhanden sind, hat die Vertragspartei dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter, Beauftragten, Auftragnehmer oder Subunternehmer diese ordnungsgemäß handhaben und gegebenenfalls für deren angemessene Beseitigung und Entsorgung auf Kosten der Vertragspartei sorgen. Wenn nach vernünftiger Einschätzung von Reduct die Gesundheit, die Sicherheit des Personals oder des Standorts durch Sicherheitsrisiken, terroristische Handlungen oder Drohungen, die Gefahr des Kontakts mit gefährlichen Stoffen oder unsichere Arbeitsbedingungen gefährdet ist oder sein könnte, kann Reduct zusätzlich zu anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die ihr zur Verfügung stehen, einige oder alle Mitarbeiter vom Standort evakuieren (mit angemessener Unterstützung des Vertragspartners), die Ausführung des gesamten Vertrags oder eines Teils davon aussetzen und/oder die Dienstleistungen (wenn möglich) aus der Ferne ausführen oder überwachen, ohne dass der Vertragspartner dafür weiter haftet.

(c) Bedingungen auf der Baustelle, die sich wesentlich von den von der Vertragspartei mitgeteilten Bedingungen unterscheiden, oder bisher unbekannte physikalische Bedingungen auf der Baustelle, die sich wesentlich von den Bedingungen unterscheiden, die üblicherweise angetroffen werden und die allgemein als typisch für Arbeiten der Art, wie sie im Vertrag vorgesehen sind, anerkannt werden

Vereinbarung, gilt als Änderung.

17. VERSTOSS; AUSSETZUNG; KÜNDIGUNG

(a) Im Falle von: (i) eines Verstoßes des Vertragspartners gegen eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen, einschließlich der Nichtzahlung eines fälligen Betrages; oder (ii) wenn die finanzielle Lage des Vertragspartners (oder eine wesentliche Änderung dieser Lage) nach vernünftiger Einschätzung von Reduct die Fähigkeit des Vertragspartners, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, beeinträchtigen könnte; oder (iii) ein Insolvenz-, Konkurs- (einschließlich Reorganisation), Liquidations- oder Abwicklungsverfahren von oder gegen die Vertragspartei eingeleitet wird, unabhängig davon, ob es von der Vertragspartei (freiwillig oder unfreiwillig) beantragt oder eingeleitet wurde, ein Treuhänder oder Konkursverwalter über die Vertragspartei bestellt wird oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger der Vertragspartei erfolgt; oder (iv) der Vertragspartner seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder (v) sich die Kontrolle über den Vertragspartner oder die Eigentumsverhältnisse an ihm ändern, kann Reduct alle ausstehenden Beträge des Vertragspartners für sofort fällig erklären und alle Beträge, die Reduct (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) dem Vertragspartner schuldet, mit den gemäß Abschnitt 17(b) fälligen Beträgen verrechnen. Darüber hinaus kann Reduct nach eigenem Ermessen durch Mitteilung an den Vertragspartner mit sofortiger Wirkung alle von Reduct geschuldeten Leistungen (einschließlich Produktion, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Produkten, Gewährleistungsverpflichtungen und Erbringung von Dienstleistungen) aussetzen oder stornieren oder den Vertrag oder Teile davon ohne jegliche Haftung kündigen und/oder dem Vertragspartner angebotene Kreditbedingungen aussetzen oder stornieren. Reduct kann von diesem Kündigungsrecht gemäß diesem Abschnitt nur Gebrauch machen, wenn der Vertragspartner im Falle eines Ereignisses gemäß (i), das behoben werden kann, den Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen behebt, oder wenn der Vertragspartner im Falle eines Ereignisses gemäß (ii) nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen eine Bankgarantie oder eine andere Sicherheit zur Zufriedenheit von Reduct stellt.

(b) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Reduct und seine verbundenen Unternehmen sowie deren leitende Angestellte, Direktoren, Bevollmächtigte, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Beauftragte von allen Verlusten (einschließlich Gewinn- oder Umsatzverlusten), Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Rechtskosten und Kosten im Zusammenhang mit unfertigen Produkten) und Ausgaben freizustellen, die sich aus oder in Verbindung mit einem der folgenden Ereignisse ergeben (i) ein Verstoß der Vertragspartei gegen eine der Bestimmungen oder Verpflichtungen des Vertrags oder dieser Bedingungen oder der Eintritt eines der anderen in Abschnitt 17(a) genannten Ereignisse; (ii) Ansprüche Dritter wegen Verlusten, Schäden, Verletzungen oder Todesfällen, die durch den fahrlässigen Gebrauch, die Anwendung oder die Installation der Produkte oder durch eine nicht von Reduct genehmigte Änderung des Produkts oder die Integration des Produkts in andere Produkte durch den Vertragspartner oder seine Auftragnehmer, Vertreter, verbundenen Unternehmen oder Kunden, an die er das Produkt verkauft hat, verursacht wurden oder angeblich verursacht wurden; oder (iii) Nichteinhaltung von Abschnitt 7(b) durch den Vertragspartner, wobei die Kosten in diesem Fall die vollen Kosten für den Ersatz von Produkten, Systemen oder anderen Geräten umfassen.

(c) Bei (vorzeitiger) Beendigung oder Ablauf eines Vertrages (i) erlöschen sofort alle Rechte und Lizenzen, die dem Vertragspartner im Rahmen dieses Vertrages gewährt wurden; (ii) muss der Vertragspartner alle gemäß Abschnitt 12 offengelegten Informationen, einschließlich der nicht in die Produkte eingebetteten Software, sowie alle Kopien davon zurückgeben, löschen (auch von allen Festplatten und aus dem Speicher) oder vernichten (und ein ordnungsgemäß bestellter Beauftragter muss diese Vernichtung bescheinigen); (iii) auf Kosten des Vertragspartners alle Produkte, deren (rechtliches) Eigentum nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist (gemäß Abschnitt 7), sowie alle anderen Produkte, Systeme oder Geräte, die von Reduct bei der Erbringung der Dienstleistungen geliefert und/oder verwendet wurden, an Reduct zurückzugeben; und (iv) alle angemessenen Kosten und Auslagen (einschließlich eines angemessenen Gewinns), die Reduct für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstanden sind

Die von Reduct vor der Kündigung erbrachten Leistungen werden als fällig, zahlbar und nicht erstattungsfähig betrachtet.

(d) Im Falle einer Aussetzung, die länger als zwei (2) Monate dauert, gelten die Bestimmungen von Abschnitt 17(c)(iv) auch für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Arbeiten, die von oder für Reduct vor einer solchen Aussetzung durchgeführt wurden.

(e) Die Rechte von Reduct gemäß diesem Abschnitt 17 gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Reduct nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zustehen. Im Falle der Beendigung einer Vereinbarung bleiben die Bestimmungen und Bedingungen, die dazu bestimmt sind, eine solche Beendigung oder einen solchen Ablauf zu überdauern, bestehen. Die Beendigung berührt nicht die Rechte der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind.

18. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

(a) Für alle Vereinbarungen, Angebote und diese Bedingungen gilt belgisches Recht, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus oder in Verbindung mit einer Vereinbarung, einem Angebot oder diesen Bedingungen ergeben und die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung einer der Parteien, dass eine Streitigkeit besteht, durch eine Beratung in gutem Glauben beigelegt werden können, werden ausschließlich vor den Gerichten in Antwerpen oder anderswo in Belgien verhandelt, wobei es die Absicht beider Teile ist, dass Belgien als ausschließlicher Gerichtsstand für die Streitbeilegung dient. Beide Parteien vereinbaren, dass sie für den Fall, dass eine Klage bei den belgischen Gerichten eingereicht wird, auf jedes Argument der fehlenden persönlichen Zuständigkeit oder des unzulässigen Gerichtsstands verzichten, das sie andernfalls vorbringen könnten. Beide Parteien verzichten auf das Recht, eine vor einem belgischen Gericht erhobene Klage an ein Gericht außerhalb dieses Gerichtsstands zu verweisen. Reduct ist stets berechtigt, Klagen oder Verfahren gegen die Vertragspartei bei jedem anderen zuständigen Gericht anhängig zu machen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.

(b) Die Bestimmungen dieses Abschnitts 18 sind nicht so auszulegen oder zu interpretieren, dass sie das Recht der Vertragsparteien einschränken, nach geltendem Recht Unterlassungsklagen oder andere billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe zu erheben, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Rückgriffsmöglichkeiten auf die andere Vertragspartei zu wahren, oder Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit der nicht fristgerechten Zahlung von Beträgen einzuleiten.

19. DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON DATEN

(a) Jede Partei hält sich an alle geltenden Datenschutzgesetze. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird Reduct (oder seine Subunternehmer) keine Informationen über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen ("personenbezogene Daten") für den Kunden oder im Namen des Kunden verarbeiten.

(b) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Reduct und seine verbundenen Unternehmen (oder deren jeweilige Subunternehmer) Informationen und Daten sammeln können, die von Produkten und Dienstleistungen (einschließlich aller Produkte, Dienstleistungen oder Systeme Dritter, die in Verbindung mit dem Produkt und/oder der Dienstleistung bereitgestellt werden) und/oder deren Nutzung erzeugt werden ("Nutzungsdaten"). Reduct ist berechtigt, die Nutzungsdaten während der Laufzeit eines Vertrages und danach jederzeit kostenlos zu nutzen, um Nutzungsdaten mit anderen Daten zusammenzufassen oder zu kompilieren, wie dies aufgrund von staatlichen Vorschriften, Datensicherheit, Kommerzialisierung oder anderweitig erforderlich ist, um IPR oder abgeleitete Werke zu erstellen oder Nutzungsdaten zu ändern oder anzupassen, um Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, zu warten und zu verbessern und um neue Produkte oder Funktionen oder Dienstleistungen zu entwickeln. Sofern im Vertrag, in der EULA oder in den zusätzlichen Nutzungsbedingungen nicht anders angegeben, stellt Reduct sicher, dass bei der Verwendung von Nutzungsdaten keine personenbezogenen Daten und keine Daten, die eine Identifizierung der Vertragspartei oder des Unternehmens oder der Organisation ermöglichen würden, verwendet werden.

20. VERSCHIEDENES

(a) Die Ungültigkeit oder Vollstreckbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen oder einer Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen, die in ihrer Gesamtheit bestehen bleiben.

volle Kraft und Wirkung. Im Falle einer solchen Feststellung der Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit werden sich die Vertragsparteien bemühen, die ungültige(n) oder undurchsetzbare(n) Bestimmung(en) durch eine wirksame(n) Bestimmung(en) zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der aufgehobenen Bestimmung(en) am nächsten kommt. Nach angemessener Vorankündigung wird die Vertragspartei Reduct dabei unterstützen, die Einhaltung der Vereinbarung durch die Vertragspartei zu überprüfen.

(b) Alle Rechte von Reduct, die in diesen Bedingungen festgelegt sind, berühren nicht die Rechte oder Rechtsmittel, die Reduct aus dem Vertrag oder nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zustehen. Die Vertragspartei erkennt an, dass Reduct N.V. und alle mit ihr verbundenen Unternehmen als Drittbegünstigte für die Zwecke aller Leistungen aus dem Vertrag, einschließlich dieser Bedingungen, gelten und die Bestimmungen des Vertrags, soweit anwendbar, durchsetzen können. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, eine Bestimmung dieser Bedingungen oder einer Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder einen Verzicht auf deren Durchsetzung dar.

(c) Die Bedingungen eines Vertrages (einschließlich dieser Bedingungen und aller anderen Bedingungen, die Teil des Vertrages sind) stellen die gesamte Übereinkunft und Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Bereitstellung von Produkten und vertraglich vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages dar und ersetzen alle früheren Versprechen, Vereinbarungen, Zusicherungen, Verpflichtungen oder Implikationen, die mündlich oder schriftlich zwischen Reduct und der Vertragspartei in Bezug auf diesen Gegenstand gemacht wurden. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass sie sich beim Abschluss eines Vertrages nicht auf Zusicherungen verlassen haben, die nicht als Teil dieses Vertrages aufgenommen worden sind. Änderungen eines Vertrages sind für die Parteien nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet sind.

(d) Preise und Bedingungen sind vorbehaltlich der Korrektur von Druck- oder Schreibfehlern.

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